Habe GLS. Bei mir ist das so:
Grundsätzlich hafte ich. Es sei denn, dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Ferner hafte ich nicht, wenn der Verlust auf Einbruch oder Diebstahl durch unbefugte Dritte beruht. Dies ist durch Polizeibericht oder ähnliches nachzuweisen. Ich muss auch nachweisen, dass ich die notwendigen Sicherungsmassnahmen, z. b. Abschließen der Türen und Fenster, eingehalten habe.
Ich gehe davon aus, dass ich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu verantworten habe, alles andere ist Sache von GLS.
Gruß aus Bayern
Jim Panse