in Presse
24.06.2011 15:37
von
torroya
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Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Das bestätigt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Demnach wehren sich die Verlage damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug.
Zu den Klägern gehören unter anderem die Herausgeber von FRANKFURTER ALLGMEINE ZEITUNG, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, DIE WELT, WESTDEUTSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG, KÖLNER STADT-ANZEIGER und RHEINISCHE POST.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe nach Angaben der Kläger jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten.