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GDPdU Pflicht - Hier tickt eine Zeitbombe
in Allgemeine Diskussion 06.03.2012 14:37von Gelöschtes Mitglied
mit Schreiben vom 26.11.2010 "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften"
hat das Bundesfinanzministerium (BFM) die bisherigen Vereinfachungsregelungen
hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassen- und
Fakturasystemen gekappt (Siehe Links weiter unten). Ab sofort müssen demnach alle
Daten des elektronischen Kassensystems im Detail und unveränderbar so gespeichert
und 10 Jahre archiviert werden, dass ein Betriebsprüfer die Daten direkt aus der Kasse
auslesen und mit seiner IDEA-Prüf-Software prüfen kann.
Es gibt zwar nochmals eine Übergangsregelung von 5 Jahren. Die Hürden sind
dabei aber so hoch oder so unsinnig gesteckt, dass sie praktisch kaum erfüllt
werden kann.
Hier tickt eine Zeitbombe!
Erfüllt ein Kassensystem diese Anforderungen nicht, ist der Schätzungsphantasie
der Steuerprüfer im Falle einer Prüfung Tür und Tor geöffnet. Wie man weiß ist das
oft mit unangenehmen und unkalkulierbaren Folgen für Betriebe verbunden.
Heimtückisch dabei ist, das jetzt und sofort die Gefahr nicht erkannt wird,
dass das Kassensystem ggf. nicht den Anforderungen entspricht: Das Wissen
darüber ist leider sehr unterentwickelt und nur die wenigsten werden von ihrem
Steuerberater darauf hingewiesen. Wenn in einigen Jahren die Steuerprüfung
vor der Tür steht ist es meist zu spät ist.
ErgoFAKT verfügt mit seiner aktuellen Version V4.0 auch über die zwingend notwendige
GDPdU-Export-Schnittstelle.
Wir raten deshalb ErgoFAKT Anwendern älterer Versionen dringend zu einem
Update auf die aktuelle Version 4.0.1
Bei einem Update werden alle Daten der bisherigen ErgoFAKT Installation übernommen.
Die bisherige Funktion und Bedienbarkeit bleibt weitestgehend erhalten. Die optisch grafische
Oberfläche hat sich natürlich an die Optik modernerer Betriebssysteme angepasst, ist im
Prinzip aber gleich geblieben.
Zudem wurde und wird ErgoFAKT ständig weiter entwickelt, sodass es sicher auch manche
inzwischen wichtige Funktion wie Jugendschutz, mehrmals tägliche VMP-Übertragung,
Kompatibilität mit modernen Betreibssystemen wie Windows7 und Vista und
frei konfigurierbare Bildschirmtastaturen gibt.
Hier noch einige Links unter denen Sie die Vorschriften nachlesen können:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/betriebspruefung/008.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_95356/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgabenordnung/Datenzugriff__GDPdU/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_95356/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Dieser Beitrag betreibt natürlich keine Steuer- oder/und Rechtsberatung (wollen, können
und dürften wir nicht).
Wenden Sie sich im bitte an Ihren Steuerberater oder/und Rechtsbeistand, um verbindliche
Informationen zu erhalten.
Georg Sunkler
ERGOSOFT GmbH
RE: GDPdU Pflicht - Relotec
in Allgemeine Diskussion 11.04.2012 10:05von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge
Stell mir gerade so mal vor, in 2 Jahren motte ich meine Kasse ein.
Nach weiteren 4 oder 5 Jahren kommt nen Prüfer und das Ding macht
dann keinen Mucks mehr, da Elkos etc. defekt sind.
Dieses Land spinnt und Finanzbehörden sind die Oberspinner.
GP
Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?
Zitat von Bingo
Ich möchte mir ein neues Kassensystem zulegen. Da ich im internen
Bereich und vom Herrsteller keine Antwort erhalten habe, frage ich hier
noch einmal nach:
- Hat Relotec die
GDPdU-Schnittstelle?
- Welcher Hersteller hat diese
Schnittstelle überhaupt?
Warum auf Relotec warten, wenn ErgoFAKT alles hat, was ein Kassensystem im Tabak/Presse/Schreibwaren/usw.-Handel braucht.?
ErgoFAKT hat auch die GDPdU-Schnittstelle.
In der Startmaske der ErgoFAKT Version V4.0 gibt es einen Menüpunkt "GDPdU-Export".
Danach öffnet sich eine Eingabemaske in der Sie die vom Steuerprüfer geforderten Zeiträume und verschiedene andere Parameter wie "Kassenjournale einschließen" oder "Kundenstammdaten einschließen", den Ort wo die Datei hingespeichert werden soll wählen können, sowie Firmenstammdaten und Bemerkungen.
Mit Klick auf Start wird dann genau die Datei in dem vorgeschriebenen Format erzeugt, die der Steuerprüfer für seine Prüfungssoftware braucht.
Grüße aus München
Georg Sunkler
Ergosoft
RE: GDPdU Pflicht - Relotec
in Allgemeine Diskussion 11.04.2012 17:58von Rolf-Dieter • Annahmestellenleiter/in | 258 Beiträge
Hallo Riker,
hier die Alternative nicht nur für LTV-Mitglieder: www.pos-it.de Preisvergleich und Demo-Version.
Kassenprogramm kann bei mir in der Praxis demonstriert werden.
Gruß
Rolf-Dieter
ErgoFAKT kamm man am einfachsten mit der Demoversion Testen.
Entweder downloaden: Demo Download hier!
oder sich Unterlagen mit Demo-CD schicken lassen.
Eine Kurzanleitung gibt's hier: Kurzanleitung
Die Demoversion ist eine zeitlich unbegrenzte Vollversion, die nur in der Anzahl der Datensätze etwas engeschränkt ist (Max. 150 Artikel, 100 Kunden).
Sonst können damit alle Geschäftsvorfälle durchgespielt werden, einschließlich Hardwareunterstützung, Touchtastaturen, testweiser VMP Übertragung und vieles mehr.
Bei Fragen und Unklarheiten hilft der ErgoFAKT Support gerne weiter, unter 089-958087-0 oder/und support@ergofakt.de,
aber auch gerne hier im Forum.
Grüße
Georg Sunkler
Ergosoft
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