Guten Morgen liebe Mitglieder,
für einen Kunden habe ich nach intensiver Beratung einen gasbetriebenen (elektrisch war ihm zu teuer) Verdampfer aus dem Katalog bestellt. Nach 14 Tagen kam er wieder und brachte das Gerät zurück mit dem Hinweis, es sei defekt und überhaupt möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten, er wollte ja eigentlich ein elektrischbetriebenes Gerät. Ich habe ihm erklärt, daß ich den Verdampfer zur Reparatur gebe. Er drohte mit Anwalt, wenn er nicht sofort sein Geld wiederbekommt.
Um die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, habe ich das Geld zurückerstattet.
Nur schreibt mir mein Lieferant, der Verdampfer sei mängelfrei. Jetzt habe ich das Gerät da liegen.
Wie kann ich mich zukünftig schützen? Wenn für den Käufer bestellt wird und er die Ware nach Gebrauch umtauscht mit der Behauptung,die Ware ist defekt. Allgemeine Geschäftsbedinungen aushängen oder Teile davon auf den Kassenzettel programmieren lassen., daß z. B. bei Rückgabe nur ein Gutschein ausgehändigt wird?
Herzlichen Dank schon mal und einen schönen 2. Advent.
Liebe Grüße
pappa blue