#1

Kündigung AST

in Allgemeine Diskussion 07.10.2016 22:23
von Melody (gelöscht)
avatar

liebe Forenmitglieder, ich hätte ein paar Fragen,
aus familären Grunden mußte ich meine Lotto-Toto-Annahmestelle in Bayern kündigen zum Ende des Jahres.
Einen Nachfolger hätte ich vielleicht schon gefunden. Mir ist nun zu Ohren gekommen, das man die Lotto-Lizenz verkaufen kann und zwar 10 % vom Jahresumsatz oder sind es 10 % von der Provision ? Das ist mir unklar. Und ist dies rechtens ?
Wenn sich aber nun der Nachfolger weigern würde, für die Lizenz zu zahlen, was dann ?
Ich hoffe kann mir jemand antworten


nach oben springen

#2

RE: Kündigung AST

in Allgemeine Diskussion 08.10.2016 14:06
von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge

Hallo Melody und willkommen im Forum.

Die Lotto-Lizenz als solches kann nicht verkauft bzw. weitergegeben werden. Sie wird vom zuständigen Regierungsbezirk auf
Vorschlag der Lottogesellschaft bei Inhaberwechsel etc. neu erteilt.

Das mit der Lottoprovision ist auch aus vergangenen Zeiten, in der es noch reine Lottoannahmestellen gab.

Mittlerweile zählt der Geschäftswert und hier ist Bemessungsgrundlage auf den Jahresgewinn bzw. Gewinn vor Steuern abgestellt.
Darauf Zu- oder Abschläge w/Ausstattung neu oder alt etc. Der dann ermittelte Wert wäre Verhandlungsbasis.

Bei Auswahl des Nachfolgers daran denken, er muss der Lottogesellschaft und auch dem Vermieter "gefallen."

GP


Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?
nach oben springen


disconnected Foren-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz