in Kernsortiment
02.11.2010 11:42
von
Kioskmann
• Annahmestellenleiter/in | 2.087 Beiträge
"haben sie keine geregelten Arbeitszeiten, haften sie für Kredite mit oder sind auf eine andere Weise am unternehmerischen Risiko beteiligt, gelten sie nicht als Angestellte"
Genau das sind die Umstände. Eine Unterschrift unter dem Kreditvertrag reicht vollkommen aus und der "Mitarbeitende Angehörige" wird zum Mitunternehmer. In diese Falle tappt man schnell, wenn die Banken zur Rundumabsicherung auch den Ehepartner mit im Boot haben möchten.
In derlei Fällen sind 401 Euro Jobs die bessere Lösung, weil 1. die Enttäuschung ausbleibt falls man sinnlos einbezahlt hat 2. es je nach Gehalt sogar ein paar Tausender pro Jahr an Lohnnebenkosten spart 3. diese Regelung jederzeit wieder "nach oben hin" verlassen werden kann Wichtig ist nur, der Ehegatte darf weiter in der GKV verbleiben. (Freibetrag beachten-am besten Steuerberater befragen!)
Die Differenz zum eigentlich vereinbarten Nettogehalt wird dann per Privatentnahme ausgeglichen.
Summasummarum -GKV vorhanden -Arbeitslosenversicherung wurscht, da eh´keine Chance -in Sachen RV gibt´s in zehn zwanzig Jahren für die meisten auch nur noch die Grundsicherung (ggf. private Vorsorge mit den gesparten Lohnnebenkosten)