in Allgemeine Diskussion
11.06.2014 13:26
von
Tom2113 (gelöscht)
Hallo in die Runde,
ich habe die Möglichkeit ein zweites Geschäft zu übernehmen. Nun stellt sich die Frage....ich werde dann ( mit beiden Geschäften zusammen ) über 500 000 Euro Umsatz im Jahr erzielen. Das bedeutet lt. Gesetz das ich Bilanzierungspflichtig bin.
Gelten Lottoeinnahmen als Umsatz, was zur Bilanzieungspflicht führen würde ? Und... wird beim FA der Umsatz pro Filiale genommen oder beide zusammen .... was dann ja auch zur Bilanzierungspflicht führen würde auf Grund der höheren Umsätze.
Für mich ist das schon ein Entscheidungsgrund ob ich ein zweites Geschäft übernehme und mir den ganzen Buckel und die erheblich höheren Kosten für einen Steuerberater antue. Finde die Kosten für Steuerberater sowieso schon unverschämt hoch........
in Allgemeine Diskussion
11.06.2014 14:05
von
Kioskmann
• Annahmestellenleiter/in | 2.087 Beiträge
Bilanzpflichtig ab 500.000 Umsatz oder 50.000 Gewinn, egal wieviele Läden du mit deiner Firmierung Personengesellschaft betreibst. Die Lotto-Provisionen sind der "Umsatz".