w w w . a n n a h m e s t e l l e . n e tDas Forum für Lotto-Annahmestelleninhaber in Deutschland. |
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Hallo Forenmitglieder,
ich bitte um Nachsicht, dass ich gleich auf den Punkt komme. Falls es hier auch eine Rubrik "Vorstellung neuer Mitglieder gibt" gelobe ich, dies später nach zu holen.
Ich betreibe eine größere Tankstelle und suche seit 30 Jahren nach einer Möglichkeit eine Lottoannahmestelle zu betreiben/ übernehmen. Nun ergibt sich aus Krankheitsgründen eine Möglichkeit, eine Annahmestelle zu übernehmen und an meine Tankstelle zu verlagern. Alle Beteiligten haben bereits zugestimmt.
Mein einziges Problem ist die Absicherung der Abstandszahlung.
Da ich nur Pächter bin, kann mir mit 1-jähriger Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Meine Mineralölgesellschaft hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie mir davon abrät, eine Abstandszahlung zu leisten und weiterhin, daß sie auch einem Nachfolger davon abraten wird, an mich zu leisten.
Dies ist jedoch laut Lottobezirksleiter in meinem Fall notwendig, um diese Annahmestelle erhalten zu können.
Ich wollte nun eine schriftliche Bestätigung des Lottobezirksleiters, dass ich das Recht habe, mich nach einem anderen Erwerber um zu sehen, wenn mein Nachfolger an der Tankstelle nicht bereit ist, eine Abstandszahlung zu leisten. Der Bezierksleiter von Lotto meint nun, es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass in so einem Fall der Standort nicht aufrecht erhalten wird und ich selbst versuchen kann, einen Nachfolger zu finden. Er kann mir dies jedoch nicht schriftlich bestätigen.
Meine Frage ist nun: welche Möglichkeit gibt es sonst noch, meine Abstandszahlung (die ich bei Betriebsaufgabe erhalten müßte) in irgendeiner Form ab zu sichern. Die Höhe ist momentan uninteressant.
Für Antworten besten Dank im Voraus.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 25.02.2016 15:42von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge
ich hoffe jetzt mal ganz stark, das du nicht das gemeint hast, was ich verstanden habe ...
Du sollst eine Abstandzahlung leisten. An wen ? Deinen Vorgänger oder die Lottogesellschaft ?
Das ein Kollege krankheitsbedingt aufhört, ist sehr bedauerlich, aber da kann man sich vielleicht noch über eine Verkaufsumme für seinen Laden unterhalten.
Aber wenn er zu macht und du dann eine AST aufmachst, weiß ich echt, wofür sollst du was zahlen ??
Und ich hoffe jetzt mal, das soll kein "Schmiergeld" an den Bezirksleiter sein .. das wär echt das allerletzte
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig ..
Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Der Laden des Vorgängers liegt ca. 700 m entfernt und es wollte wohl niemand in unmittelbarer Nähe soviel Geld investieren. Zu meiner Tankstelle passt das perfekt. Von seinem Laden würde ich ich das Regal mit dem Tisch übernehmen, der in der Ablöse enthalten ist.
Die Abstandzahlung sollte ursprünglich 20.000 € betragen, dies entspricht einer Jahresprovision. Mittlerweile sind wir bei 15.000 €. Das Geld soll die Vorgängerin erhalten. Mir wurde vom Bezirksleiter mitgeteilt, dass ich die Lizenz nicht erhalte, wenn ich die Ablöse nicht bezahle.
Mir geht es jedoch darum, wie ich sicherstellen kann, dass ich im Fall der Geschäftsaufgabe, MEINE Ablöse sicherstellen kann, da ich nur Pächter der Tankstelle bin und mein Vertrag mit einer 1-jährigen Kündigungsfrist von der MÖG gekündigt werden kann. Der Lotto-Bezirksleiter ist jedoch nicht bereit, mir hier etwas schriftlich zu zusichern. Deshalb meine Frage, an Euch, welche Optionen es gibt, bzw. ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, sich hier ab zu sichern ?
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 26.02.2016 11:28von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge
Im Prinzip sind die Lizenzen immer an Personen gebunden. *Du* bekommst die Lizenz, also könntest du eine einfache Weitergabe der Lizenz "verhindern". Dennoch, der Lottobeauftragte hat keinerlei Rechte eine Ablöse an die Lizenzvorgängerin zu verlangen. Der eigentliche Lizenzgeber ist doch das Land... in Vertretung damit die Lottogesellschaft, die aber nur Empfehlungen ausspricht. Bindend ist diese Empfehlung NICHT. Damit kommt man an den Punkt: Solltest Du die Vermietung verlieren, dann kann auch dann niemand eine Ablöse an dich bestimmen. Ergo gibt es keine Sicherheit für dich. Man zahlt auch nicht den Abstand für das Lotto, sondern für das Geschäft, oder die Stammkundschaft, oder auch die Örtlichkeit. Nichts von alle dem ist hier gegeben.
Was mich beschäftigt, der Vertreter des Lotto sollte dir etwas schriftliches geben (was er nicht kann/darf). Also wendet man sich an eine Station höher, den Vorgesetzten und erfragt die Vertragsbedingungen / den Vertrag und lässt dabei diese "Forderung" des Lottoheinis einfließen.
Meine ganz private Meinung,
Jan
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Hallo Jan,
vielen Dank für Deine Antwort.
Du hast in allem Recht und Deine Sichtweise deckt sich auch mit meiner.
Da ich weder das Geschäft, noch aufgrund der 700 m entfernten Lage die Stammkunden übernehme, wäre nach meinem Empfinden keine Ablöse zu bezahlen. Bisher lag die Annahmestelle im Ortskern. Ich befinde mich auf einer Ringstraße.
Andererseits brachte der Bezirksleiter von Lotto ganz klar zum Ausdruck, dass wenn ich diese 15.000 € nicht bezahle, ich auch kein Lotto erhalten werde.
Dass die Lizenz personengebunden ist, ist mir bewusst. Doch letztendlich kann der Bezirksleiter, wie man sieht, alleine entscheiden, wem er sie gibt und wem nicht. Mir wäre schon geholfen, wenn ich es schriftlich erhalte, dass ich selbst einen geeigneten Nachfolger suchen kann und die Lizenz nicht an meinen Nachfolger an meiner Tankstelle geht. wenn dieser keine Ablöse bezahlt.
Würde ich Deinem Rat folgen und mich an dessen Vorgesetzten wenden, könnte dies dazu führen, dass ich dieses Geschäft vergessen kann. Das möchte ich keinesfalls riskieren.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 26.02.2016 20:33von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge
Zitat
könnte dies dazu führen, dass ich dieses Geschäft vergessen kann. Das möchte ich keinesfalls riskieren.
Also genau das würde ich nie auch nur in Erwägung ziehen, denn DIESER Lottomensch betreibt nicht nur anmaßend eine Art der Erpressung, sondern übertritt seine Befugnisse. So oder so, genau diese Menschen (Lottoheini) machen DICH im Nachhinein zum Sklaven. Denn genau dann gab/gibt es Seilschaften - im weiteren Sinn Seilschaften der Landesregierung. Du wärest derart erpressbar!
Mein Rat ist: UNBEDINGT den jeweiligen Lottoverband anschreiben/anrufen und das bisherige erläutern. Vielleicht ließt hier jemand des Lottoverbandes mit, nur kann man ohne Kenntnis des Bundeslandes rein gar nichts unternehmen. Dieses Vorgehen, solange es belegbar ist, ist echt was für die Presse. Auf jeden Fall musst du dafür sorgen weitere Gespräche unter neutralen Zeugen (nicht Angestellte, oder Ehefrau,...) zu führen. Danach wäre dieser Mensch Geschichte!
[Spekulation ON]Es liegt in meiner Vermutung, dass der Lottomensch eigenes Interesse daran hegt, an der Ablöse "beteiligt" wird, Verwandschaft beteiligt ist, oder Ähnliches. [Spekulation OFF]
Jan
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RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 27.02.2016 16:39von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge
Mafia? Nur weil es einen Deppen gibt? Von Mafia waren/sind meine Gedanken aber weit entfernt. Es scheint eher so, als ob du dies (Mafia) so siehst, OBWOHL sich deine Sorgen bislang nur um diesen "Halbgott" drehen. Sorry, bin nun raus, da alles von meiner Seite gesagt ist.
Viel Glück,
Jan
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Hallo Jan & 201004
vielen Dank, dass Ihr Euch mit meinem Thema beschäftigt.
Da auch ihr keine Lösung anbieten könnt, wie ich meine Ablöse absichern kann, werde ich bezahlen und die 15.000 € gedanklich abschreiben.
Anders erhalte ich keine Lottoannahmestelle.
Dennoch vielen Dank für Eure Gedanken und Meinungen.
@ 201004
Ich bin mit Dir einer Meinung, dass das mafiöse Strukturen sind. Wenn eine einzelne Person die Macht hat, zu entscheiden, ob Du ein Geschäft bekommst oder nicht und dafür eine, soweit ich hier lese, unübliche Zahlung (an Dritte) fordert, ist dies kein ehrliches Geschäftsgebahren. Erschwerend hinzu kommt, dass es keinerlei Garantie gibt, dass ich bei meiner Geschäftsaufgabe ebenso unterstützt werde. Wäre dies so festgelegt, hätte ich kein Problem damit.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 28.02.2016 10:14von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge
Also, bevor ich eine dubisoe Zahlung an irgendjemand leisten würde und wenn es nur 100 € ist, würde ich vorher alle Möglichkeiten ausschöpfen ...
Und das kann in deinem Fall nur heißen, dich direkt an die Lotto Gesellschaft zu wenden (Welches Bundesland eigentlich ??)
Wir reden hier auch von einer Abstandzahlung ?? Nicht von einer Kaution, die üblich ist, aber nach Beendigung natürlich wieder an dich zurück gezahlt wird ??
Hast du überhaupt mal die Umsatzzahlen von der "alten" Lotto ASt gesehen ??
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig ..
Guten Morgen Lottokiosk 2008
Auch Dir vielen Dank, dass Du Dich mit meinem Thema beschäftigst.
Leider gibt es nur die Möglichkeit zu bezahlen oder nicht. Eine andere Option habe ich nicht. Es handelt sich um keine Kaution, sondern um eine Ablöse für Stammkunden (wie das steuerlich funktionieren soll, weil der alte Laden an ganz anderer Stelle liegt, ist mein Steuerberater derzeit am klären). Ob ich die Kunden der alten Annahmestelle an meine Tankstelle bekomme, ist sehr fraglich.
Die Umsatz- und Provisionszahlen liegen mir vor. Die durchschnittliche Provision der letzten drei Jahre in Lotto & Lose betrug 22.000 € p.a.
Mittlerweile sehe ich es so: wenn ich in eine Waschanlage 80.000 € investiere kann ich die nach 8-10 Jahren verschrotten. Dann ist das investierte Kapital auch weg.
Bezahle ich die Ablöse und mir gelingt es auf die gleichen Umsätze zu kommen, ist die Investition nach ca. 1 Jahr (brutto) wieder eingespielt.
Schade nur, dass das alles so unter dem Teppich bleiben soll und der Lotto-Bezirksleiter etwas verlangt, weil er möglicherweise aus sozialen und Fürsorgegründen auf seine alte Annahmestellenleiterin schaut, jedoch nicht bereit ist, dafür dann Garantien zu geben.
Im Tankstellengewerbe muss in so einem Fall die Mineralölgesellschaft einen HGB-Ausgleich bezahlen, der sich auch an den Provisionen der letzten Jahre orientiert und 1 Jahresprovision beträgt. Schliesslich sind es auch Kunden der Gesellschaft und nicht des Betreibers. Mich wundert es deshalb, dass das bei Lotto anders ist, da der Sachverhalt nahezu identisch liegt.
Eine Lottoannahmestelle kann weder die Preise bestimmen, noch das Lottosortiment. Dazu nimmt es Agenturgelder ein, die es abführen muss. Ich finde keinen Unterschied zu meinem Tankstellenbetrieb und frage mich, weshalb bisher noch kein Betreiber, der bei Renteneintritt keine Ablöse erhielt gegen Lotto geklagt hat.
Zitat
Eine Lottoannahmestelle kann weder die Preise bestimmen, noch das Lottosortiment. Dazu nimmt es Agenturgelder ein, die es abführen muss. Ich finde keinen Unterschied zu meinem Tankstellenbetrieb und frage mich, weshalb bisher noch kein Betreiber, der bei Renteneintritt keine Ablöse erhielt gegen Lotto geklagt hat.
Hallo Socrates!
An dieser Stelle muss ich mich doch auch mal einmischen:
Zunächst ist z.B. ein Unterschied, dass Du lt. Vertrag Produkte der dt. Klassenlotterie im Nebenerwerb vermittelst.
Aber auch sonst sehe ich jetzt hier wirklich nichts woraus ich einen Versorgungs-/ Ablöseanspruch bei Renteneintritt gegenüber Lotto ableiten könnte.
Du wunderst Dich, dass dies noch keiner eingeklagt hat, ... willst aber selber eine Ablöse zahlen, die in meinen Augen ziemlich absurd scheint.
Auch nach meiner Sichtweise entbehrt eine Ablöse jeder Grundlage, wenn der Sachverhalt so ist, wie von Dir beschrieben.
Wenn man diese Zahlung als Bedingung zur Linzenzvergabe erklärt, geht das in meinen Augen sogar in Richtung Nötigung durch den Bezirksstellenleiter.
Vielleicht verrätst Du doch mal, um welches Bundesland es sich handelt - viele hier im Forum sind schon seeeehr lange im Geschäft und können dir wahrscheinlich einen passenden Anprechpartner bei der Klassenlotterie nennen.
Abgesehen davon, dass mein Bezirksstellenleiter schwer in Ordnung ist und solch einen Quatsch niemals machen würde nur mal so zur Info:
Der gute Mann geht derzeit bei Bäckerei und Getränkemärkten Klinken putzen, um noch irgendwem eine Annahmstelle aufzuquatschen, weil sie es nämlich nicht schaffen ihre Lizenzen an den Mann zu bringen. Es mag in Deiner Gegend anders sein - aber 15 t€ - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich denke mir nur, dass der Standort so attraktiv nicht sein kann. Denn offensichtlich hat sich niemand gefunden, der für 15 t€ Ablöse einfach das ganze alte Geschäft übernimmt?!
Einen sonnigen Sonntag euch allen!
Hallo Seitenschneider,
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Du hast Recht. Es hat sich niemand gefunden, die ursprünglich verlangte Ablöse in Höhe von 20.000 € zu bezahlen. Die Lottoannahmestelle war ein Haupt- und kein Nebenerwerb.
Ich hatte 30 Jahre lang in regelmässigen Abständen bei der Lottogesellschaft nach einer Lizenz gefragt. In unserer 40.000 Einwohnerstadt gibt es 12 Lizenzen und es kommt keine dazu.
Auch wenn mir jeder hier abrät, lockt die Versuchung, 20.000 € p.a. mehr zu verdienen.
Kurz zur Erläuterung:
Der Haupterwerb ist natürlich der Betrieb des wie auch immer gearteten Geschäftes. Aber innerhalb des gesamten Geschäftsbetriebes ist die Vermittlung von Produkten der Klassenlotterie ein Nebenerwerb (so steht es in meinem Vertrag).
Das ist dann ein Unterschied zum Verhältnis von Tankstellenpächter zu Mineralölgesellschaft - wo der Verkauf von Benzin etc. ja eigentlich der Hauptgeschäftszweig sein sollte....
Ich hatte Dich schon verstanden.
Jedoch hatte die bisherige Annahmestelle keinen anderen Haupterwerb. Weder Zeitschriften noch Schreibwaren. Einzig und alleine Lotto und Lose auf ca. 15 qm und das über 25 Jahre.
Ups - dass es soetwas gibt?
Also in Berlin ist so etwas nicht genehmigungsfähig, weil es den Zielen des Glückspielstaatsvertrages zuwider liefe, wenn man auf die Einnahmen der Spielvermittlung zur Existenzsicherung angewiesen wäre.
Hab z.B. auch gerade die Ausführungsbestimmung zum Staatsvertrag von BaWü gefunden - dort steht es sogar explizit drin:
(2) Der Betrieb einer Annahmestelle bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Der Betrieb darf nur erlaubt werden, wenn
1. der Betreiber die für die Abwicklung des Spielgeschäfts und des Zahlungsverkehrs erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt,
2. die Annahmestelle nur im Nebenerwerb betrieben wird und hierdurch sichergestellt werden kann, dass das Spielgeschäft nicht die vorrangige Einnahmequelle des Betreibers darstellt,
...
Um so neugieriger wäre ich ja, um welches Bundesland es sich handelt - und ob du vielleicht sogar noch Abstand für eine Annahmestelle zahlen sollst, die egentlich nie hätte genehmigt werden dürfen?
Ok... Wir befinden uns in Bayern.
Ich denke jedoch, dass das mit dem Glücksspiel im Nebenerwerb auch in Bayerm gilt. Allerdings vermute ich, dass man das, wie vieles andere auch, vor 25 Jahren noch nicht so eng gesehen hat.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 28.02.2016 19:45von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge
Hallo Socrates,
Nord- oder Südbayern? Frage deshalb, da zum 1.4. eine Neuordnung der Bezirksstellen erfolgt und zwar von Nordbayern ausgehend bis
unterhalb der Donau. Mit etwas Glück ist der Bezirksstellenleiter ab dem Zeitpunkt nicht mehr für das Gebiet verantwortlich.
Kannst dich ja mal bei einer der übrigen 11 Annahmestellen erkundigen und wenn dem so ist, an den neuen Bezirksleiter wenden.
Eine reine Annahmestelle in der Form gab es vor 40-25 Jahren in fast jeder Großstadt, da hatte aber neben Lotto auch noch die Klassenlotterie einen
erheblichen Anteil. Von daher wundert es mich nicht, daß niemand an der Übernahme interessiert war.
Mal kurz der übliche Ablauf für Lizenzerteilung: Bezirksleiter leitet Antrag mit Stellungnahme (Befürwortung) an die Lottogesellschaft.
Von der wird nach div. Kriterien geprüft und falls ja der Antrag an den zuständigen Regierungsbezirk (i.m.Fall ist das z.B. Reg.Mittelfr./Ansbach)
gegeben. Von dort erfolgt dann die Lizenzvergabe.
Du siehst, der BL ist nur das kleine Rädchen am Anfang, mehr nicht. Bedeutet in diesem Falle auch für dich, sofern du dich auf die Abstandszahlung einlässt,
auf keinen Fall vor Lizenzerteilung ein Zahlung leisten und dies auch vertraglich entsprechend regeln.
GP
Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?
Hallo Peek,
vielen Dank für Deine Informationen.
Wie Du schon schreibst, kommt es einzig und alleine auf die Beurteilung durch den Bezirksleiter an, ob die Heeresleitung einen Antrag auf Lizenzvergabe stellt.
Hier gibt es keinen Wechsel der Bezirksleitung.
Der Vertrag zwischen der alten Betreiberin und mir ist so geplant, dass die Zahlung am Tag der Eröffnung an meiner Tankstelle fällig ist. Aus Gründen der schnelleren Abschreibung 1/3 für den Lotto-Tisch und 2/3 Ablöse für Stammkunden.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 29.02.2016 08:37von Jim Panse • Annahmestellenleiter/in | 375 Beiträge
In meiner Genehmigung (auch Bayern) ist die Konzession auf mein Ladenlokal in der Straße X, Ort X erteilt.
Wenn ich umziehe, usw. dann erlischt die Erlaubnis und ich benötige eine neue. Ich denke, dass bei dir dann
keine Ablöse verlangt werden kann, da die Annahmestelle ja in einem anderen Ladenlokal neu eröffet wird
und du für diese Lokalität dann die Konzession erhälst.
Anders wäre es, wenn du die Annahmestelle im gleichen Geschäft übernehmen würdest.
Ich würde mich mit der Staatlichen Lotterieverwaltung in München in Verbindung setzen.
Hallo Jim Panse,
vielen Dank für Deine Information
Dass die Lizenz personen- und ortsbezogen ist, ist mir bewusst. Es ging in meiner Fragestellung darum, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich meine Ablösesumme in irgendeiner Form absichere, um sie bei meiner Geschäftsaufgabe vom Nächsten zu erhalten. Diese Möglichkeit scheint es nicht zu geben. Ich habe somit nur die mündliche Zusage des Lottobezirksleiters.
Würde ich mich nach München wenden, könnte ich die Annahmestelle gleich vergessen.
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 29.02.2016 20:33von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge
Also mir platzt hier fast was weg...
Lieber Socrates,
du hast etwas blödsinniges vor und nimmst keinerlei Ratschläge von gestandenen Annahmestelleninhabern an (teilweise haben hier einige mehrfach Lizenzen), also genügend erfahrene Leute. Du lehnst JEDE Hilfestellung ab, da du dich ja schon entschieden hast etwas dummes zu tun. Viel Glück dabei, aber höre auf hier herum zu heulen und jeden guten Ratschlag zu ignorieren. Es gibt für dich keine Lösung in deinem Sinn. Ich möchte nicht weiter hier lesen "das Lotto" sei mafiös, in anderen Worten -> halbseiden, illegal, unkorrekt, unredlich,.... dagegen verwahre ich mich ausdrücklich! Das Schlimmste ist, GENAU DU sorgst dafür und unterstützt EINEN (eventuell) nicht redlichen Außendienstler (wohlgemerkt ist dieser Mensch NICHT Lotto, nur dort angestellt).
BLÖDSINN lässt sich nicht absichern!
Jan
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Hallo Janniman,
Ich kann Deine Verärgerung in gewisser Weise nachvollziehen.
Jedoch ist es falsch, dass meine Entscheidung bereits gefallen ist. Dass Du meine Fragestellung als "Herumjammern" empfindest, ist mir dagegen unverständlich.
Ich konnte hier einige nützliche Ratschläge erhalten, für die ich mich sehr bedanke.
Dass Du nun die Meinung, dass hier mafiöse Strukturen bestehen, nicht teilen kannst, spricht für Deine Bezirksleitung. In unserem Gewerbe gibt es in allem das 4-Augen-Prinzip. Ein Bezirksleiter kann nichts ohne Einwilligung seines Chefs entscheiden.
Ich erlaube mir dennoch die Fragen an Dich:
Wenn Du Deine Annahmestelle aus Altersgründen oder anderen Gründen aufgibst, erwartest Du dann von Deinem Nachfolger eine Ablöse oder nicht ? Nach welchen Kriterien würdest Du diese berechnen ? Was, wenn er nicht bereit ist, diese zu bezahlen ?
Für Deine Antworten besten Dank im Voraus.
Hallo Socrates,
Zitat
Auch wenn mir jeder hier abrät, lockt die Versuchung, 20.000 € p.a. mehr zu verdienen.
Dann bezahl unserer kranken Kollegin das, was sie für Ihren Abstand haben möchte und gut ist. Wenn nicht, lass es!
Eine Tankstelle weniger mit Lotto...
Mineralölfreie Grüße wünscht
Lottoschein - Lars Pankotsch
www.deinlottoladen.de
RE: Abstandszahlung
in Allgemeine Diskussion 01.03.2016 11:47von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge
Zitat
Zitat
Wenn Du Deine Annahmestelle aus Altersgründen oder anderen Gründen aufgibst, erwartest Du dann von Deinem Nachfolger eine Ablöse oder nicht ? Nach welchen Kriterien würdest Du diese berechnen ? Was, wenn er nicht bereit ist, diese zu bezahlen ?
Zu 1: Wenn es das Geschäft her gibt, dann erwarte ich für mein Geschäft eine Ablöse. Dies setzt sich zusammen aus der Örtlichkeit/Lage -> Zukunftsaussichten, den Festkunden (ich liefere extrem viel aus), dem Interieur und natürlich dem Gewinn.
Du merkst sicherlich -> nichts von Lotto, GLS, etc., denn ich kann nicht garantieren das mein Nachfolger gleiche Verträge bekommt.
Zu 2: Wenn er nicht berreit ist dafür zu bezahlen, dann habe ich Pech gehabt (oder der potentielle Käufer). Es besteht auch immer die Möglichkeit das einfach meine Vorstellungen zu hoch gegriffen waren, dennoch lasse ich mich nicht zwingen. Im Zweifel keine Ablöse und entsorgen des Geschäfts, das ist besser als damit zu hadern wie schön man über den Tisch gezogen wurde. So bin ich, aber das ist sicher nicht der Standard. Ich bin nicht auf den Cent angewiesen...
Um es abzuschliessen: siehst du einen Vorteil, dann zahle ruhig und schreibe es in Gedanken ab. Ich appeliere dazu nicht koschere Geschäftsgebaren NICHT zu unterstützen -> die Konfrontation mit dem Bezirksleiter verlagern auf eine höhere Ebene. Schreibe doch einfach den Chef des Lotto freundlich an und frage dort, wie die Absicherung deines Abstands aussehen wird... Der wird dich nicht verstehen, da es sowas nicht gibt und vielleicht nachfragen / ein Gespräch suchen. Auch gut für eine Anfrage: die Landesregierung wegen der Lizenz und steuerlichen Last der Abstandszahlung, hier ja indirekt im Auftrag des Bundeslandes veranlasst, "befragen". Zumindest muss es dann ja 19% MwSt zurückgeben... <s>.
Jan
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