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Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 15.01.2018 08:55von shadow29480 (gelöscht)
Hallo zusammen,
ich habe eine etwas knifflige Angelegenheit und kenne mich selber mit steuerlichen Dingen nicht so gut aus. Ich betreibe eine Lottoannahmestelle in NRW. Meine Buchhaltung macht ein externer Steuerberater. Konkret geht es bei meiner Frage um die Gewerbesteuer.
Ich hatte immer das Gefühl, dass bei mir ein zu hoher Gewinn ausgewiesen wird, welcher sich dann ja folglich auf alles andere auswirkt. Sowohl auf die GewSt, ESt, als auch auf die Krankenkassenbeiträge, IHK-Beiträge, etc.)
Folgendes Problem meine ich zu erkennen und hoffe, dass ihr weiterhelfen könnt.
Nach meiner Meinung sind die Provisionserlöse aus dem Lottogeschäft für die Ermittlung der GewSt aus dem zu Grunde zulegenden Gewinn herauszurechnen, da sie GewStfrei sind. Hierzu gibt es einige Lektüre, teils etwas älteren Datums, weshalb ich nicht sicher bin, welche Regelung heute gilt bzw. in der Vergangenheit gegolten hat.
Wie ist es bei euch?Hat jemand Erfahrung damit und kann mir die Frage beantworten? :)
Das wäre wirklich toll. Denn ich habe aktuell wieder eine sehr Hohe GewSt-Nachzahlung anstehen und wäre nicht böse darum, wenn die Berechnung tatsächlich zu korrigieren wäre.
Vielen vielen Dank für eure Überlegungen, Anregungen und Anmerkungen zu diesem Thema.
Einen guten Start in die Woche.
Herzliche Grüße
Alex
RE: Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 15.01.2018 14:36von Kioskmann • Annahmestellenleiter/in | 2.087 Beiträge
Bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent ist eine vollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer möglich. Wodurch deine Sorge erst dann begründet wäre, wenn deine Gemeinde einen höheren Hebesatz hätte, oder du keine Est. zahlen würdest. Die Gründe hierfür wären Verlustrück- oder Vorträge, bzw. negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z.B. V&V). Diese individuellen Umstände sollten bei der Berechnung der Est. bereits berücksichtigt worden sein.
RE: Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 15.01.2018 15:55von shadow29480 (gelöscht)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, die auch einiges Weitere erklärt.
Allerdings zielte meine Frage mehr auf die Ermittlung der Gewerbesteuer ab und ich hoffe ich habe mich nicht allzu mißverständlich ausgedrückt. Vielleicht veranschauliche ich es noch einmal an einem Beispiel mit etwas mehr zahlen. Die zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt sich ja aus dem Gewinn nach Steuern minus des normalen Freibetrages. Entscheidend für die Ermittlung ist also eigentlich der Ausgangswert, nämlich der zugrundezulegende Betrag des Gewinns. Je nach Höhe des Gewinns ist die zu zahlende Gewerbesteuer also höher oder niedriger. Jetzt nochmal konkret in verkürtzer/vereinfachter Form.
(Beispielrechnung)
Einnahmen:
Sonstige Einnahmen 100.000 Euro
Einnahmen aus Provsion Lotto 10.000 Euro
"Ausgaben" 60.000 Euro
Für den Gewinn in der Bilanz müsste wohl gerechnet werden
100.000 + 10.000 ./. 60.000 = 50.000
wären 50.000 Gewinn
Jetzt zu meiner Frage:
Welcher Gewinnbetrag ist in die Gewerbesteuererklärung zu übernehmen?
1.) obige 50.000 oder
2.) 50.000 ./. 10.000 Provsionserlöse (da Gewsteuerfrei, weil stattl. Lotto), also nur 40.000
Ich bin nicht sicher, ob ich das so richtig zum Ausdruck bringen kann, worum es mir geht und ob ich es überhaupt einigermaßen selber verstehe, ich hoffe :))))
RE: Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 17.01.2018 08:22von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge
Nachfolgenden Text gibt es als Hinweis in der Elster-Gewerbesteuererkl.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Ermittlung des Gewinns ggf. die Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG und die nach § 34c Abs. 2
und 3 EStG als Betriebsausgaben abziehbaren Steuern berücksichtigt worden sind. Außerdem ist der Gewinn um die nach § 13 GewStDV
steuerfreien Ergebnisse der Einnehmer einer staatlichen Lotterie zu bereinigen
Für Bayern trifft dies noch zu. In vielen Bundesländern ist dies nicht mehr möglich, da dort durch die Wahl der Rechtsform (GmbH, GmbH&Co.KG) es
steuerlich nicht mehr als staatlich gilt.
Das führt letztendlich zu Steuermehreinahmen, da ja geraden in NRW fast alle Gemeinden über den Hebesatz von 380% liegen.
-Hannelore sei Dank-
GP
Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?
RE: Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 17.01.2018 10:16von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge
Zitat von peek im Beitrag #4
Für Bayern trifft dies noch zu. In vielen Bundesländern ist dies nicht mehr möglich, da dort durch die Wahl der Rechtsform (GmbH, GmbH&Co.KG) es
steuerlich nicht mehr als staatlich gilt.
Das führt letztendlich zu Steuermehreinahmen, da ja geraden in NRW fast alle Gemeinden über den Hebesatz von 380% liegen.
-Hannelore sei Dank-
GP
Das mag vom Gesetzestext her richtig sein, aber worin besteht für mich als AST der Unterschied, ob ich das Geld direkt ans Land überweise oder Westlotto das für mich macht ??
Die Kollegen in Bayern machen ja nichts anderes als wir .... Wir arbeiten beide als Gehilfen des jeweiligen Bundeslandes ...
Aber schon klar: wo es noch was zu holen gibt, immer abkassieren .. siehe Gebührenerhöhung in NRW ..
Scheiße ..
"Du musst positiv denken"
Schöne Scheiße ..
RE: Lotto-Annahmestelle Berechnung Gewerbesteuer
in Allgemeine Diskussion 17.01.2018 11:37von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge
Ist schon Jahre her, aber soweit ich mich erinnere ist NRW eine Privatrechtliche Gesellschaft mit entprechend vom Land NRW erteilten Lizenz
und daran liegt die Krux im Unterschied zu Bayern.
Vom Gleichbehandlungsgrundsatz her müsste man klagen -siehe Grundsteuer
GP
Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?
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